AGB

5. Erfüllungsort

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist die jeweilige Verladestelle der Ware Der Käufer trägt somit bei Anlieferung die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung. Diese Regelung der Gefahrtragung ist unabhängig davon, wer die Kosten der Versendung nach dem Vertrag zu tragen hat. Die Anlieferung erfolgt stets auf Rechnung des Empfängers. Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle, bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die Mehrkosten. Ist Lieferung frei Baustelle bzw. frei Lager besonders/ individuell vereinbart, bedeutet das Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Käufer berechnet.Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und -fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Käufer die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden. Es steht uns frei, die Ware auf Paletten zu liefern. Diese berechnen wir, sofern sie oder eine entsprechende Anzahl einwandfreier Tauschpaletten nicht sofort zurückgegeben werden. Bei Rückgabe in einwandfreiem Zustand innerhalb von 30 Tagen, erfolgt Gutschrift unter Abzug einer Tauschgebühr.


6. Lieferfristen

Lieferfristen können wir angesichts der bekannten, zum Teil unsicheren keramischen Herstellungseigenheiten nur schätzungsweise und unverbindlich angeben. Für die Einhaltung der Lieferfristen gilt in jedem Fall der Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Bestätigte Liefertermine werden nach bestem Können eingehalten. Wesentliche Lieferungsverzögerungen infolge Fehlbrandes, Fabrikationsstörungen, Streiks, hoheitlicher Maßnahmen, Verkehrsstörungen sowie anderer unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse werden den Kunden mitgeteilt. Jedwede Ansprüche aus Lieferungsverzögerungen, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung, Gefährdungshaftung usw. können gegen uns nicht geltend gemacht werden, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferungsverspätungen ist nur dann möglich, wenn die Ware sich noch nicht in Fabrikation befindet. Aufträge mit Abruffrist können bei nicht rechtzeitiger Abnahme der Ware ohne Bewilligung einer Nachfrist von uns für ungültig erklärt werden. Solange der Verkäufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferfrist.


7. Rücknahme

Die Rücknahme von gelieferten Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei freiwilliger Rücknahme erfolgt eine Gutschrift nach Abzug von 20 % Umschlagskosten des Warenwertes zuzüglich eventueller Rückholkosten.


8. Mängelrügen

Meldungen über fehlende Materialien sind unmittelbar nach Empfang der Ware, Mängelrügen nach 1 Woche, in jedem Fall aber vor Verarbeitung der Materialien schriftlich an uns zu richten und zu begründen. Andernfalls gelten die Waren als abgenommen, so dass wir berechtigt sind, die Beanstandungen als unbegründet abzulehnen, es sei denn, dass es sich um verdeckte Mängel handelt. Eine Beanstandung wegen Lieferung fehlerhafter Ware (i. S. von § 459 Abs. 1 BGB) kann sich nur auf Wertminderung oder auf Ersatz der mangelhaften Ware erstrecken, nicht aber auf Verlege- oder sonstige Kosten sowie Schadenersatz. Zugesicherte Eigenschaften (i. S. von § 459 Abs. 2 BGB) sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch den Verkäufer, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Bemängelte Ware ist vom Abnehmer bis zur endgültigen Klärung zur Vermeidung von Beschädigungen sachgemäß auszulagern.


9. Datenschutz

Wir erklären hiermit, dass wir geschäftsbezogene Daten der Käufer speichern und versichern ausdrücklich, die Daten ausschließlich für die eingegangen Geschäftsbeziehungen – und nur soweit es gesetzlich zulässig ist – zu verwenden.


10. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht

Erfüllungsort für die Zahlung ist der jeweilige Standort des Betriebes unseres Hauses, bei dem der Auftrag erteilt wird. Gerichtsstand für alle aus unseren Lieferungen herrührenden Streitigkeiten ist Nürnberg. Anwendbar ist ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für den Fall, dass einzelne der vorstehenden Bedingungen durch anderslautende gesetzliche Regelung oder Rechtsprechung ungültig werden sollten, gilt als vereinbart, dass hierdurch die Rechtsgültigkeit der vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer Gesamtheit nicht berührt wird.